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Als Vermieter haben Sie viele Pflichten...

Als Vermieter eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks werden Ihnen laut Gesetz so genannte Verkehrssicherungspflichten zum Schutz von Dritten auferlegt. Dazu gehört die Reinigung und Beleuchtung des Anwesens, die Befreiung der Gehwege von Eis und Schnee (Streupflicht) sowie die Instandhaltung Ihrer Immobilie. Vernachlässigen Sie diese Pflichten und kommt ein Dritter zu Schaden, haften Sie für diesen Schaden mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Wie schnell so etwas passieren kann, zeigen Ihnen unsere Beispiele:
  • Wegen fehlender Beleuchtung Ihres Hauseingangs kommt es zu einem Unfall.
  • Ein Passant verletzt sich bei Glatteis auf dem nicht gestreuten Gehweg vor Ihrem Haus.
  • Ein herunterstürzender Dachziegel Ihres Hauses trifft ein parkendes Auto.

 


Versicherungs- u. Finanzservice Kandziora, Südallee 2, 49716 Meppen - Klein Fullen
reiner.kandziora@t-online.de