Mustertext
Erst mit der Jagdhaftpflichtversicherung dürfen Jäger auf die Pirsch
Ein Spaziergänger wird durch herumirrende Kugeln verletzt. Ein Jagdhund beißt einen Pilzsammler. Ein fremder Hund wird mit Wild verwechselt und erschossen. Leider sind solche Jagdunfälle keine Seltenheit. Auch wenn man noch so verantwortungsbewusst ist, kann es zu einem Unfall mit weit reichenden Folgen kommen. Deshalb schreibt das Bundesjagdgesetz die Jagdhaftpflicht als Pflichtversicherung für den Jäger vor.
Das Gesetz regelt darüber hinaus auch, wer zur Jagd berechtigt ist. Voraussetzung ist ein Jagdschein, der nur ausgestellt wird, wenn der Jäger eine erfolgreiche Jagdprüfung abgelegt hat und eine Bescheinigung über eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen kann.